Hausbesuche

Behandlung in Ihren Privaträumen

Gerne führen wir Ihre ergotherapeutische Behandlung bei Ihnen zu Hause durch, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht in die ergotherapeutische Praxis kommen können.

Ihr verordnender Arzt stellt fest, ob eine medizinische Notwendigkeit für den Hausbesuch vorliegt. Anschließend kann er auf der Heilmittelverordnung (Ergotherapie Muster 18) den Hausbesuch auf dem Rezeptformular ankreuzen und ihre Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten.


Sie wollen mehr wissen? Nehmen Sie Kontakt zu mir und einem Team auf.Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung!